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FG 3.1: Schweißaufsichtspersonen   Dokumente | Mitgliederliste
Fachgruppe 3.1 „Schweißaufsichtspersonen”
  AfB - AGSP - FG3 - FG3.1   Bundesarbeitsgruppe Jugend schweißt  

Die Qualifizierung von Schweißaufsichtspersonen spielt in der Bundesrepublik Deutschland eine wichtige Rolle,
da sie in zahlreichen Bereichen für Unternehmen eine Vorausset­zung für die Zulas­sungen zum Schweißen im
geregelten Bereich ist. In folgenden Vorschriften und Richtlinien werden bei­spielsweise Schweißaufsichtspersonen genannt:

·         DIN EN ISO 14731 „Schweißaufsicht – Aufgaben und Verantwortung“

·         DIN EN ISO 3834 „Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen“

·         DIN 18800-7 „Stahlbauten, Herstellung, Eignungsnachweise zum Schweißen“

·         DB 804 „Eisenbahnbrücken und sonstige Ingenieurbauwerke planen, bauen und instandhalten“ der Deutschen Bahn AG“

·         DB 826 „Erteilung von Eignungsbescheinigungen im Oberbau“

·         DB 951 „Gütesicherung von Schweißarbeiten an Schienenfahrzeugen und deren Komponenten“ 
Modul 951.0010 „Regeln für den Neubau, Umbau und Ersatzteile“
Modul 951.0020 „Regeln für die Instandsetzung“

·         DIN EN 15085-2 “Bahnanwendungen – Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen –
Teil 2: Qualitätsanforderungen und Zertifizierung von Schweißbetrieben”

·         Europäische Druckgeräterichtlinie 97/23/EG (AD HP 2000, HP 3)

·         Klassifikationsvorschriften des Germanischen Lloyd

·         Arbeitsblatt GW 301 „Verfahren für die Erteilung der DVGW-Bescheinigung für Rohrleitungsbauunternehmer“
des Deutschen Vereins des Gas- und Wasser­fachs e.V.

·         Vorschriften in der Luft- und Raumfahrttechnik (DVS 2715)

·         DIN 2303 Schweißen und verwandte Prozesse – Qualitätsanforderungen an Herstell- und
Instandsetzungsbetriebe für wehrtechnische Produkte”

·         DVS 3006 „Produkthaftung und Gewährleistung in der Schweißtechnik“

Durch das in den DVS®/IIW-Lehrgängen vermittelte Wissen werden Schweißaufsichtspersonen in der Regel befähigt,
neben rein schweißtechnischen Belangen auch anderweitige damit verbundene Probleme in einem Fertigungsbetrieb zu lösen.
Außer in den schweißtechnischen Betrieben werden Personen mit der Qualifikation als Schweißaufsicht noch bei
Abnahmeorganisationen in der schweißtechnischen Aus- und Weiterbildung sowie in Ingenieur-/Kon­struk­tionsbüros eingesetzt.

Den Schweißaufsichtspersonen werden je nach Anforderungsprofil neben theoretischen Grund­kenntnissen auf den einschlägigen
fügetechnischen Fachgebieten auch aktuelle Entwick­lungen und praktische Erkenntnisse vermittelt. Die Ausbildung insgesamt
hat einen stark praxisorientierten Charakter.

Aufgrund des hohen Ausbildungsniveaus werden an die für die Ausbildung nach DVS®/IIW-Richtlinien zugelassen
Bildungs­einrichtungen besondere Anforderungen an deren schweißtechnische Einrichtung und personelle Ausstattung
gestellt.

Entsprechende Bildungseinrichtungen finden Sie über den folgenden Link:

www.dvs-ev.de/BV-Suche