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Zum Erreichen der AfT-Zielsetzungen beruft der
AfT-Vorsitzende einmal jährlich die Obleute der 34 DVS-Arbeitsgruppen und die IIW-Delegierten zu einer
gemeinsamen Sitzung (AfT-Tagung) ein. Die Teilnahme an der AfT-Tagung ist für die genannten Personen verpflichtend.
Auf den AfT-Tagungen werden u. a. die Ergebnisse der im jeweiligen Jahr durchgeführten Aktivitäten vorgestellt,
allgemein interessierende Fragen behandelt und die für die weitere technisch-wissenschaftliche Gemeinschaftsarbeit
des DVS wesentlichen Entscheidungen getroffen. |
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